Normalvertrag Bühne
I. Der Normalvertrag Bühne wird ab 01. Mai 2009 wie folgt geändert:
§ 76 – Gagenklassen/Gage-Chor
§ 76 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Gagen betragen, soweit nicht Unterabsatz 2 zur Anwendung kommt, ab dem 1. Mai 2009 monatlich in der Gagenklasse
1a ab 2.816 €
1b von 2.749 € bis 2.815 €
2a von 2.518 € bis 2.748 €
2b von 2.117 € bis 2.517 €
Für Opernchormitglieder, deren Arbeitsverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet ist, betragen die Gagen ab dem 1. Mai 2009 monatlich in der Gagenklasse
1a ab 2.732 €
1b von 2.667 € bis 2.731 €
2a von 2.442 € bis 2.666 €
2b von 2.117 € bis 2.517 €.“
§ 76 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Werden die Arbeitsentgelte der unter BAT und TVöD bzw. einen diese Tarifverträge ersetzenden Tarifvertrag fallenden Beschäftigten durch Tarifvertrag allgemein geändert, sind die Gagen und die Rahmenbeträge der Gagenklassen diesen Änderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.“
§ 89 – Gagenklassen/Gage – Tanz
§ 89 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Gagen betragen, soweit nicht Unterabsatz 2 zur Anwendung kommt, ab dem 1. Mai 2009 monatlich in der Gagenklasse
1a ab 2.816 €
1b von 2.749 € bis 2.815 €
2a von 2.518 € bis 2.748 €
2b von 2.117 € bis 2.517 €
Für Tanzgruppenmitglieder, deren Arbeitsverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet ist, betragen die Gagen ab dem 1. Mai 2009 monatlich in der Gagenklasse
1a ab 2.732 €
1b von 2.667 € bis 2.731 €
2a von 2.442 € bis 2.666 €
2b von 2.117 € bis 2.517 €.“
§ 89 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Werden die Arbeitsentgelte der unter BAT und TVöD bzw. einen diese Tarifverträge ersetzenden Tarifvertrag fallenden Beschäftigten durch Tarifvertrag allgemein geändert, sind die Gagen und die Rahmenbeträge der Gagenklassen diesen Änderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.“






