Leitartikel August/September 2010

Baustellen

buehnengenossenschaft_89_10Das kulturpolitische Klima in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in unglaublich kurzer Zeit drastisch verschlechtert. Der Einbruch der Finanzmärkte und die daraus folgende Wirtschaftskrise haben die angespannten Haushaltslagen der Kommunen weiter verschärft. Es war abzusehen, dass die Kulturfinanzierung dabei mit in den Sog geraten würde. Nicht abzusehen waren aber die Reaktionen maßgeblicher Kulturpolitiker darauf. Zu anderer Zeit wäre es undenkbar gewesen, ein Ereignis wie die Wahl zur Kulturhauptstadt Europas, mit der Schließungsabsicht von Kultureinrichtungen zu begleiten. Gerade derjenigen Institutionen, denen die Auszeichnung mit zu verdanken ist. Nordrhein-Westfalen – Essen – Kulturhauptstadt Europas! Sieger im Wettbewerb der Städte. Stattdessen treibt man das Ensemble der Theater- und Philharmonie Essen auf die Barrikaden, um Kürzungs- und Schließungsvorhaben mit Hilfe der Öffentlichkeit zu verhindern. Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, die weltbekannt ist durch das Tanztheater Pina Bausch, kündigt an, das Schauspiel zu schließen. Dazu beglückwünscht ihn auch noch der Regierungspräsident in Düsseldorf öffentlich. Die ganze Not einzelner Kommunen bricht auf, denen Haushaltssperren über die Grenzen des Erträglichen hinaus auferlegt wurden. Dennoch, die Feiern zur Kulturhauptstadt Europas gehen weiter. Die Proteste auch.

In den anderen Bundesländern sieht es nicht viel besser aus. Schleswig-Holstein stellt sein Landestheater ungeachtet seiner Breitenwirkung zur Disposition. Erbitterter Widerstand der Betroffenen und ihres Publikums reicht nicht aus, die verantwortlichen Politiker umzustimmen. Im Stadtstaat Hamburg ereignete sich ein parteipolitischer Umbruch, der auch die Eigenständigkeit der Kulturbehörde in Mitleidenschaft zu ziehen drohte. Kultursenatorin Prof. Karin von Welck demissionierte. Sie schied mit dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust aus dem Amt. Eine ungewohnte Koalition von CDU und GAL, eine gescheiterte Schulreform, und gewiss nicht zuletzt die hoch aufstrebende Elbphilharmonie, die nur noch von steigenden Baukosten übertroffen wird, dürften mit Anlass für den Ausstieg gewesen sein. Die zunächst befürchtete Auflösung der selbstständigen Kulturbehörde fand erfreulicherweise nicht statt! Auch die neue Regierung unter Christoph Ahlhaus (CDU) als Erstem Bürgermeister, hält an der Eigenständigkeit der Kulturbehörde fest. Zum neuen Kultursenator wurde Reinhard Stuth (CDU) berufen; seine Behörde soll den Bereich Sport abgeben, dafür aber wird der Zukunftsbereich Medien weiter gestärkt. Ein positives Zeichen bei den gegenwärtigen Umbrüchen und Problemlagen, mit denen nicht nur die Kultureinrichtungen im Norden konfrontiert sind.

Die kulturpolitische Großwetterlage in den südlichen Regionen verändert sich ebenfalls in beklemmender Weise. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern standen jahrzehntelang an der Spitze der Kulturfinanzierung. Wer hätte da erwartet, dass die renommierte Tanzkompanie des Badischen Staatstheaters Karlsruhe ins Visier der Sparkommissare geraten würde? Das Badische Staatstheater in Karlsruhe wird durch den städtischen Sparkurs als Drei-Sparten-Haus bedroht! Wie die Badischen Neuesten Nachrichten am 30. Juli 2010 berichteten, müssen – so Generalintendant Achim Thorwald – bei einer Realisierung der Sparauflagen möglicherweise die Kunstsparten Ballett oder Schauspiel aufgegeben werden! Eine Einschätzung, die von seinem designierten Nachfolger ab September 2011, Peter Spuhler, derzeit Intendant in Heidelberg, geteilt wird: „Der Karlsruher Gemeinderat hatte beschlossen, die Zuschüsse für das Theater sowie das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in den kommenden drei Jahren um rund fünf Prozent zu kürzen. Das Theater rechnet deshalb mit Ausfällen von sechs Millionen Euro“. „Vom Baden-Württembergischen Kunstministerium sei das letzte Wort noch nicht gesprochen“ – endet die dpa-Meldung. Das Badische Staatstheater wird zu gleichen Teilen vom Land und der Stadt finanziert. Bisher eine fest gegründete Kultureinrichtung – künftig eine ungesicherte Baustelle?

Die Verwerfungen in der kulturellen Infrastruktur ziehen sich quer durch die Bundesländer. Auch das Theater in Hof (Saale) wurde davon erfasst. Das theater hof wird von einem Zweckverband getragen. Ein über Jahre hinweg aufgelaufener Fehlbetrag im Haushalt des Theaters von ca. 700.000 Euro muss abgebaut werden. Dazu wandte man das radikalste Mittel an: Eine Änderung der Rechtsform des Theaters. Der kommunale Eigenbetrieb wurde vom Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt. Die Nordostoberfränkische Städtebundtheater Hof GmbH nimmt mit Beginn der neuen Spielzeit ihre Tätigkeit auf. Die bisherigen Leiter – Intendant Uwe Drechsel und sein kaufmännischer Werkleiter Jean Petrahn – werden zu Geschäftsführern der GmbH. So weit das vorhandene Personal dem Betriebsübergang widerspricht (§ 613a BGB), bleibt es beim Eigenbetrieb des Zweckverbandes zu den bisherigen tarifvertraglichen Regelungen. Das Personal wird der GmbH zur Verfügung und in Rechnung gestellt. Wie lange diese Konstruktion bestandskräftig ist und vom staatlichen Zuschussgeber toleriert wird, steht dahin. Sie sichert zumindest einen bruchlosen Übergang in die neue Spielzeit ohne Auswirkungen auf das laufende Repertoire.

Die neue GmbH gehört keinem Arbeitgeberverband mehr an, weder dem Deutschen Bühnenverein (DBV) noch der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Das neu hinzukommende Personal wird zu außertariflichen Bedingungen verpflichtet. Mit der Änderung der Rechtsform koppelt sich der Zweckverband von der Tarifbindung ab und damit auch von den allgemeinen Tariferhöhungen. Mit dieser Restrukturierungsmaßnahme werden die Kosten zu Lasten des Personals gesenkt. Ob sich dadurch aber das künstlerische Niveau der Bühne halten oder gar steigern lassen wird, ist zu bezweifeln.

Es stellt sich die Frage an die Bühnenleitung und die verantwortlichen Politiker des Zweckverbandes: Warum der Bruch mit der Tarifautonomie gegenüber einem Ensemble exekutiert wird, das sich durch hohe Einsatzbereitschaft bis zur Selbstverleugnung auszeichnet? Der Normalvertrag Bühne enthält mit § 99 eine Öffnungsklausel, nach der einzelne Bühnen durch einen Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den vertragsschließenden Gewerkschaften von seinen Regelungen abweichen können. Warum wurde von der Möglichkeit, einen Haustarifvertrag abzuschließen, kein Gebrauch gemacht? Stattdessen wird eine Rechtsformänderung zur offensiven Tarifflucht benutzt und die Tarifpartnerschaft aufgekündigt. Ein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten. Eine Dauer-Baustelle tut sich hier auf!

Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die desolate Finanzlage der Kommunen mit Wucht getroffen. Der Deutsche Städtetag schlug schon zu Beginn des Jahres Alarm und richtete einen Hilferuf an Bund und Länder. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth, Frankfurt am Main: „Die Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise werden 2010 in den Kommunen immer stärker spürbar. Ein Teil der Städte steht vor dem Kollaps und droht handlungsunfähig zu werden. Dort ist die im Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung in Gefahr.“ Für die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Zukunft der Gemeindefinanzen nannte sie als besonders wichtiges Anliegen: Die Kommission dürfe nicht allein die kommunalen Steuereinnahmen in den Blick nehmen. Zwingend müsse auch das Missverhältnis zwischen kommunalen Aufgaben und Ausgaben und den Einnahmen thematisiert und korrigiert werden. „Entlastung brauchen die Städte besonders bei den erdrückend hohen Sozialausgaben, die Bund und Länder zu Lasten der Kommunen immer mehr ausgeweitet haben.“

Diese Belastungen der kommunalen Haushalte wirkten sich zwangsläufig auf die Kulturfinanzierung aus. Sie war schon immer eine Domäne der Kommunen. Im Streit um die Finanzierung der kommunalen Haushalte verschoben sich die Gewichte zu ihren Ungunsten. Die kommunalen Spitzenverbände mochten sich noch so sehr dagegen wehren, die dauernden Auseinandersetzungen um die Gewerbesteuer, der Haupteinnahmequelle der Kommunen, wollen nicht enden. Die Problematik der Kommunalfinanzen schieben Bund und Länder ungelöst vor sich her. Glaubte man über das Konnexitätsprinzip – nach dem der Bund für die Kosten aufkommt, die seine Gesetzgebung den Kommunen verursacht – eine Lösung gefunden zu haben, sieht man sich in der praktischen Anwendung wieder enttäuscht. Die Sozialkosten steigen Jahr um Jahr für die Kommunen, ohne dass sich der Bund daran angemessen beteiligt. Dabei spricht das Grundgesetz eine klare Sprache: Art. 28 Absatz 2 Satz 3 GG: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatz zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“

Eine Reform des Verteilungsschlüssels im kommunalen Finanzausgleich ist überfällig. Nach Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG und dem Prinzip der Bundestreue sind Bund und Länder gehalten, im Rahmen des Finanzausgleichs und durch besondere Finanzzuweisungen, einem in eine Haushaltsnotstandslage geratenen Land unter Beachtung seiner eigenen haushaltsrechtlichen Leistungspflicht zu helfen. Die Bundesländer stehen indessen unter dem Diktat der neu in das Grundgesetz aufgenommenen Schuldenbremse. In dem neuen Art. 109 GG heißt es in Absatz 3: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Für die Länder gilt ein absolutes Verschuldungsverbot von 2020 an. Der Bund muss es bis 2016 erreichen. Nicht nur der Bund, auch die Länder sind deshalb gezwungen, Sparpakete zu schnüren. Dabei trifft der erneute Einsparungsdruck bei den Kultureinrichtungen auf bereits ausgezehrte Haushalte. Jeder weitere Einschnitt geht tiefer an die Substanz. Sparprogramme aber können notwendige Reformen nicht ersetzen, sie zögern sie nur zum Schaden des Gemeinwohls hinaus. Deshalb kommt es wesentlich auf die Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission des Bundes an, wie die Haushalte der Kommunen – um es neudeutsch zu formulieren – zukunftsfest gemacht werden.

Diese drängende Reformaufgabe darf keinesfalls wegen des unerwarteten Aufschwungs wieder von der Agenda genommen werden! Die Wirtschaftsforscher korrigieren ihre Prognosen schon nach oben und „sehen ein Rekordwachstum in Deutschland bestätigt“ (Financial Times Deutschland, 25.08.2010). Die Zahlen des Bundesamts für Statistik belegen die zunehmende Stabilität des Aufschwungs. Und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, freut sich: „Bei der Gewerbesteuer ist die Trendwende geschafft!“ Das Aufkommen an Gewerbesteuer steigt wieder – und damit auch die Hoffnung, dass die Kulturhaushalte konsolidiert werden – und an die Stelle des Abbaus wieder die Erhaltung und Förderung der bestehenden Kultureinrichtungen tritt!

Eine weitere Entlastung der Kommunen befördert die Reform der Jobcenter. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 musste die Betreuung der Langzeitarbeitslosen neu organisiert werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in den Jobcentern war als unzulässige Mischverwaltung einzustellen. Um aus dem Dilemma herauszukommen, wurde eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Da sich keine andere Lösung anbot, einigte man sich unter Zustimmung des Bundesrats über die erforderliche Verfassungsänderung. Mit der verfassungsrechtlichen Absicherung dieser Gemeinschaftsaufgabe, haben Bund und Länder eine wichtige kommunalpolitische Forderung erfüllt.

Es geht also doch, unter hohem Entscheidungsdruck das Grundgesetz zu ändern. Wenn es aber um die Aufnahme einer Staatszielbestimmung Kultur in der Verfassung geht, sind sich Bund und Länder nur in der Ablehnung der kulturpoltischen Forderung einig. Daran ändert selbst eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Kultur in Deutschland nichts.

Leitartikel Juni/Juli 2010

“Kulturelle Vielfalt gestalten“

buehnengenossenschaft_67_10Kulturelle Vielfalt ist eine unverzichtbare Ressource für die Freiheit und Entwicklung unserer pluralistischen Gesellschaft. Ihre Stärkung ist eine Zukunftsinvestition. Das UNESCO-Übereinkommen stellt sicher, dass auch bei sich öffnenden Märkten und fortschreitender Deregulierung im Rahmen der WTO und der EU weiterhin Kulturpolitik, öffentliche Kunst- und Kulturförderung möglich bleiben.“

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Leitartikel Mai 2010

Vom Arbeitnehmer zum selbstständigen Künstler

buehnengenossenschaft_05_10Das Arbeitsrecht ist in Bewegung. Seit den 80er Jahren greift die Ökonomisierung aller Lebensbereiche immer weiter um sich. Die überkommenen Rechtsinstitute werden in Frage gestellt. Von einer Überalterung des arbeitsrechtlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland wird gehandelt, das bisher versäumt habe, den rechtlichen, ökonomischen und technologischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Tarifautonomie und das Normalarbeitsverhältnis werden problematisiert. Deregulierung lautet die Parole. Mit der Einführung der Hartz-Gesetze wurde der Sozialstaat reformiert. Die hohe Arbeitslosigkeit sollte durch „Fördern“ und „Fordern“ halbiert werden. Dabei liegt allerdings der Schwerpunkt des Forderns bei den Arbeitslosen und nicht bei den Förderern. Ein genialischer Streich, die hohe Arbeitslosenzahl halbieren zu wollen, ohne gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen. An dieser schweren Aufgabe hat sich die damalige rot-grüne Koalition verhoben. Die dem Arbeitsmarkt mit den Modernisierungsgesetzen verordnete Rosskur hat nicht geholfen. An deren Folgen laboriert die SPD bis heute. Es leiden aber genauso weite Teile der Arbeitnehmerschaft. Sie sind entweder in die Hartz-IV-Region abgestiegen oder finden sich in Beschäftigungsverhältnissen wieder, in denen sie karge Einnahmen mit noch kärgeren Hartz-IV-Leistungen aufzustocken gezwungen sind. Aber die Arbeitslosenstatistik wurde bereinigt, die Sozialversicherungssysteme entlastet und vor allem die Arbeitslosenzahl reduziert. Wie war dieses wundersame Ergebnis ohne Vollbeschäftigung und teure Arbeitsmarktprogramme möglich? Die arbeitslosen Arbeitnehmer wurden mit Hilfe von Neuregelungen wie der „Ich-AG“ oder Existenzgründungszuschüssen in die Selbständigkeit entlassen.

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Leitartikel April 2010

Theater ist für alle da!

buehnengenossenschaft_04_10Voraussetzung einer wirkungsvollen Kulturpolitik in Deutschland ist die Anerkennung der Vielfalt der Künste und der kulturellen Ausdrucksformen im eigenen Land.
UNESCOWeißbuch

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Leitartikel März 2010

Rettet unsere Theater – jetzt!

buehnengenossenschaft_03_10Alarm der kommunalen Spitzenverbände. Im Sog der Wirtschafts- und Finanzkrise bricht den theatertragenden Kommunen ihre Haupteinnahmequelle – die Gewerbesteuer – weg. Andauernde Einsparungsauflagen, bei gleichzeitig steigenden Sozialausgaben, haben die Wirtschaftskraft der Kommunen ausgehöhlt. Anstelle von Investitionen sind sie gezwungen, Kassenkredite aufzunehmen, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Vielerorts wurden Haushaltssperren verhängt. Das Ruhrgebiet – Kulturhauptstadt 2010 – blieb davon nicht verschont. Nicht nur die Theater im Ruhrgebiet sind davon betroffen. Die Finanznot der Kommunen zieht sich quer durch das ganze Land. In den neuen Bundesländern wurden trotz des Solidarpakts II, sämtliche Theater – bis auf zwei – mit „Haustarifverträgen“ überzogen. Reduzierte Gagen, Ausschluss von allgemeinen Tariferhöhungen, sind dort die Regel. Im Solobereich, einschließlich der künstlerischen Bühnentechnik, ist von einer Ost/West-Anpassung, die den Kollektiven Orchester, Chor und Tanz zugestanden wurde, keine Rede.

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